Beide Arten werden im M365 Compliance Center angelegt und können nicht nur im Exchange Online sondern auch im SharePoint und im OneDrive wirken.
Wichtig ist zu betonen, dass Retention Policies durch den Nutzer nicht entfernt werden können. Sobald ein Postfach dieser Richtlinie unterliegt, kann der Nutzer mithilfe von Policy Labels die Aufbewahrungszeiten maximal verlängern, nicht jedoch verkürzen. Im Sinne der GoBD sehr sinnvoll. Im Rahmen der DSGVO eventuell ein Problem. Es ist weiterhin möglich, auch den Administratoren das Entfernen der Policy zu verbieten. Das Stichwort heißt hier Preservation Lock: https://docs.microsoft.com/en-us/microsoft-365/compliance/retention-preservation-lock?view=o365-worldwide
Policy Labels dagegen, kann der Nutzer jederzeit beliebig setzen und auch wieder entfernen. Im Sinne der GoBD nicht optimal. Im Rahmen der DSGVO aber sehr hilfreich.
Im Gegensatz zu üblichen Archivierungssystemen wird keine unveränderliche E-Mailkopie in einem Archivbereich angelegt. Es gibt zwar eine Standardretention-Policy, die E-Mails automatisch vom Hauptpostfach in das Archivpostfach verschiebt, aber dies ist keine Archivierung im Sinne der GoBD, da damit keine Unveränderlichkeit gewährleistet wird. Diese wird erst durch eine manuell angelegte Policy gewährleistet.
Diese Policy sorgt dann dafür, dass E-Mails, die im Papierkorb landen und von dort ebenfalls (manuell) gelöscht werden, in s.g. Recoverable Items Folder aufbewahrt werden. Erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wird die Mail dann tatsächlich gelöscht (Pfad 1)